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Keine AÜG bei projektbezogenem Weisungsrecht

Der Arbeitnehmer eines Dienstleisters/Werkunternehmers ist nicht in den Betrieb des Leistungsempfängers eingegliedert, wenn ihm dessen Mitarbeiter nur projekt- und sachbezogen ergebnisorientierte Anweisungen erteilen dürfen.

BAG, Urteil v. 05.07.2022 - 9 AZR 323/21.

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