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Umorganisationen können eine Kündigung rechtfertigen

Wenn eine vertragsgemäße Beschäftigung auf dem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz nach einer Umorganisation nicht mehr möglich ist, muss der Arbeitgeber dem von der Organisationsmaßnahme betroffenen Arbeitnehmer keinen zusätzlichen Arbeitsplatz einrichten. Die unternehmerische Entscheidung, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes geführt hat, ist nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen und außer bei sachwidrigen, missbräuchlichen oder willkürlichen Maßnahmen vom Arbeitnehmer hinzunehmen.

BAG, Urteil v. 15.06.2021 - 9 AZR 217/20.

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