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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseRufbereitschaft kann Arbeitszeit sein Zeiten der Rufbereitschaft sind Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft bei einer Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls objektiv gesehen in seiner Freizeitgestaltung ganz erheblich beeinträchtigt ist. EuGH Große Kammer, Urteil v. 09.03.2021 - C-580/19. |
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