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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBei häufigen Kurzerkrankungen mehrfaches bEM nötig Wenn ein Arbeitnehmer nach Abschluss des ersten betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) innerhalb eines Jahres erneut länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig wird, muss der Arbeitgeber erneut ein bEM durchführen. LAG Düsseldorf, Urteil v. 09.12.2020 - 12 Sa 554/20. |
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