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Unbefristetes Saisonarbeitsverhältnis zulässig

Ein Arbeitgeber kann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Beschäftigung eines Arbeitnehmers zulässig auf die Saison begrenzen, wenn ansonsten kein Beschäftigungs-bedarf besteht.

BAG, Urteil v. 19.11.2019 - 7 AZR 582/17.

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