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(31 - 40)
Kirchenaustritt rechtfertigt nicht immer die Kündigung
Auch wenn der Kirchenaustritt kirchenrechtlich zu den schwersten Vergehen gegen die Religion und die Einheit der Kirche gehört, hängt es von der 'Art' der fraglichen Tätigkeiten oder den 'Umständen' ihrer Ausübung ab, ob die Religion eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der betroffenen Kirche darstellen kann. Daher kann einem nur im internen Leistungserstellungsprozess einer evangelischen Einrichtung tätigen Koch nicht wegen Austritt aus der Kirche gekündigt werden.
LAG, Urteil v. 10.02.2021 - 4 Sa 27/20 (rkr).
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