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Fristlose Kündigung bei falscher Pflegedokumentation

Vorsätzliche Falschangaben in der Pflegedokumentation können die fristlose Kündigung einer bereits vorher abgemahnten Pflegekraft rechtfertigen.

ArbG Siegburg, Urteil v. 07.08.2019 - 3 Ca 992/19.

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