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Betriebsrat darf nicht renitent blockieren

Auch ohne Zustimmung des Betriebsrats darf der Arbeitgeber ausnahmsweise zustimmungspflichtige Maßnahmen ohne Zustimmung der Einigungsstelle durchführen, wenn der Betriebsrat alle Lösungsversuche einschließlich dem Verfahren vor der Einigungsstelle blockiert.

BAG, Beschluss v. 12.03.2019 - 1 ABR 42/17.

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