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Unbeschränkte Ausschlussklauseln sind nichtig

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, nach der auch Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn nach kurzer Zeit verjähren, ist insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde.

BAG, Urteil v. 18.09.2018 - 9 AZR 162/18.

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