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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(41 - 50)
Konkrete Gesamtvertretungsbefugnis bei Kündigungen unbedingt beachten
Bei Kündigungserklärungen seitens gesamtvertretungsbefugten Handlungsbevollmächtigten oder besonderen Vertretern nach § 30 BGB müssen die Voraussetzungen des Zusammenwirkens bei der Vertretung in der Vollmachtsurkunde eindeutig beschrieben und exakt eingehalten werden.
Vgl. LAG Bln-Brbg, Urteil v. 21.06.2017 - 17 Sa 180/17
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