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Arbeitsrecht (41 - 50)
Illoyaler Vereinsgeschäftsführer fristlos kündbar
Regel: Keine Ausbildungsvergütung mehr als 20 % unter Tarifniveau
Arbeitnehmerüberlassung ist ab sofort ausdrücklich als solche zu bezeichnen!
Monatliche Zulagen und Prämien auf Mindestlohn anrechenbar
Rufbereitschaft ist keine mindestlohnpflichtige Arbeitszeit
Schriftformerfordernisse ab sofort durch 'Textform' ersetzen
Betriebsratstätigkeit ist keine vergütete Arbeitszeit
Kein Betriebsübergang bei Inhaberwechsel des Rettungsdienstes
Uneingeschränkte Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen unbedingt vermeiden
Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienste
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