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Arbeitsrecht (41 - 50)
Unbeschränkte Ausschlussklauseln sind nichtig
Wahrheitspflicht der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht
Kein individueller Anspruch auf Anwendung kirchlichen Arbeitsrechts
Betriebsrentenanpassung nach Einstellung der staatlichen Förderung
Konkrete Gesamtvertretungsbefugnis bei Kündigungen unbedingt beachten
Illoyaler Vereinsgeschäftsführer fristlos kündbar
Regel: Keine Ausbildungsvergütung mehr als 20 % unter Tarifniveau
Arbeitnehmerüberlassung ist ab sofort ausdrücklich als solche zu bezeichnen!
Monatliche Zulagen und Prämien auf Mindestlohn anrechenbar
Rufbereitschaft ist keine mindestlohnpflichtige Arbeitszeit
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