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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseRegel: Keine Ausbildungsvergütung mehr als 20 % unter Tarifniveau Auch eine aus Spenden finanzierte Ausbildungsvergütung darf das Tarifniveau nur bei besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf des Auszubildenden um mehr als 20 % unterschreiten. BAG, Urteil v. 16.05.2017 - 9 AZR 377/16 |
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