|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKein Betriebsübergang bei Inhaberwechsel des Rettungsdienstes Selbst die Übernahme der wesentlichen Belegschaft ist kein Betriebsübergang nach § 613a BGB, wenn die Rettungs-fahrzeuge nicht übernommen, weitere Mitarbeiter eingestellt und die Arbeitsabläufe grundlegend geändert werden. BAG, Urteil v. 25.08.2016 - 8 AZR 53/15 |
© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn | 04.05.2024 |