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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseMindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienste Der Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftszeiten, wobei die Vergütung im Monatsdurchschnitt aller Arbeitsstunden inklusive der Bereitschaftszeiten zu ermitteln ist. BAG, Urteil v. 29.06.2016 - 5 AZR 716/15 |
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