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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseRufbereitschaft ist keine mindestlohnpflichtige Arbeitszeit Die Rufbereitschaft, bei der sich Arbeitnehmer im Unterschied zum Bereitschaftsdienst an einem Ort ihrer Wahl aufhalten dürfen, ist keine mindestlohnpflichtige Arbeitszeit. LAG Hessen, Urteil v. 21.11.2016 - 16 Sa 1257/15 |
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