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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBetriebsratstätigkeit ist keine vergütete Arbeitszeit Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und haben daher bei einem über die Arbeitszeit hinausgehenden Zeitaufwand keinen Anspruch auf Überstundenvergütung. BAG, Urteil v. 28.09.2016 - 7 AZR 248/14 |
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