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Betriebsratsmitglied hat keinen Anspruch auf unbefristete Anstellung

Außer im Falle einer nachgewiesenen Benachteiligung hat ein befristet eingestelltes Betriebsratsmitglied keinen Anspruch auf unbefristete Anstellung oder Verlängerung der Befristung bis zum Ablauf des Betriebsratsmandats.

BAG, Urteil v. 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

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