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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseRegel: Keine Ausbildungsvergütung mehr als 20 % unter Tarifniveau Nur besondere Umstände können eine Ausbildungsvergütung rechtfertigen, die das tarifliche Niveau um mehr als 20 % unterschreitet. BAG, Urteil v. 29.04.2015 - 9 AZR 108/14 |
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