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Arbeitsrecht (61 - 70)
Regel: Keine Ausbildungsvergütung mehr als 20 % unter Tarifniveau
Zuschläge auf Mindestlohn anrechenbar
Kein Betriebsübergang (§ 613a BGB) bei Funktionsnachfolge
Niedrige Ausbildungsvergütung bei öffentlicher Förderung zulässig
Haftung für Zahlung des Mindestlohns durch Subunternehmer
Kirchliches Selbstbestimmungsrecht kann dem Schutz der Ehe vorgehen
Mehr Urlaubstage für ältere Arbeitnehmer zulässig
Personalleiter gilt in der Regel als kündigungsbefugt
Kopftuchverbot in kirchlich institutionell zugeordneten Betrieben zulässig
Werkstätte für behinderte Menschen ist Tendenzbetrieb
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