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Kopftuchverbot in kirchlich institutionell zugeordneten Betrieben zulässig

Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben kann in der christlichen Kirche institutionell zugeordneten Einrichtungen untersagt werden.

BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

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