![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseZuschläge auf Mindestlohn anrechenbar Anrechenbar auf den Mindestlohn sind alle Zahlungen mit Entgeltcharakter, die bis zum Ablauf des Folgemonats ausge-zahlt werden und Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung sind. ArbG Düsseldorf, Urteil v. 20.04.2015 - 5 Ca 1675/15 |
© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 15.10.2025 |