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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseHaftung für Zahlung des Mindestlohns durch Subunternehmer Gemeinnützige Rechtsträger haften verschuldensunabhängig für die Erfüllung der Mindestlohnpflichten seitens der Subunternehmer, die sie in die ihre Leistungserbringung einschalten. § 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG |
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