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Arbeitsvertrag endet nicht zwingend mit Geschäftsführerberufung

Wenn ein Arbeitnehmer mit einer Tochtergesellschaft seines Arbeitgebers einen Dienstvertrag abschließt, verliert er in der Regel nicht die Rechte aus seinem Arbeitsvertrag.

BAG, Urteil vom 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12

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