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Freiwilligkeits-/ Widerrufsvorbehalt häufig unwirksam

Ein kombinierter Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag für alle im Vertrag nicht geregelten Leistungen ist in der Regel unwirksam.

BAG, Urteil vom 14. September 2011 - 10 AZR 526/10

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