![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseWirksame Kündigung ohne Beifügung einer Vollmacht Der Unterzeichner eines arbeitsvertraglichen Kündigungsschreibens braucht dieser nur dann keine Originalvollmacht beizufügen, wenn dem Arbeitnehmer die Kündigungsbefugnis konkret bekannt sein muss. BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 (gilt nicht für Vertretungsorgan) |
© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 15.10.2025 |