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Änderungskündigung trotz tariflicher Unkündbarkeit

Tariflich nicht ordentlich kündbare Arbeitnehmer müssen in eine ihnen zumutbare, unabweisbar notwendige Änderung der Arbeitsbedingungen einwilligen.

BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09

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