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Kein Betriebsübergang bei neuem Betriebskonzept

Wenn der Betriebserwerber die übernommenen Betriebsmittel aufgrund eines grundlegend anderen Betreiberkonzepts nur noch teilweise nutzt, geht die Belegschaft nicht nach § 613a BGB über.

BAG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 8 AZR 1019/08

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