Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ |
 |
|
 |
Suche unter FAQ |
 |
|
 |
|
Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(111 - 120)
Einmaliger Auftritt eines Hasspredigers ist unschädlich
Zwar müssen sich gemeinnützige Organisationen mit allen Tätigkeiten im Rahmen der Rechtsordnung bewegen. Niederschwellige Rechtsverstöße können aber die Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht rechtfertigen. Daher führte der einmalige Auftritt eines Hasspredigers in der Moschee eines Religionsvereins nicht zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit, zumal der Verein am interreligiösen Dialog mitwirkte.
FG Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.03.2018 - 10 K 3622/18.
|