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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseDie konkrete gemeinnützige Tätigkeit muss in der Satzung beschrieben sein In der Satzung muss nicht nur geregelt sein, welcher Zweck des § 52 Abs. 2 AO verfolgt wird, sondern auch, mit welchen konkreten Tätigkeiten (sog. 'Zweckverwirklichungsmaßnahmen' dies selbstlos geschehen soll. BFH, Beschluss v. 07.02.2018 - V B 119/17 |
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