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Keine Bagatellgrenze mehr bei Jugendherbergszweckbetrieben

Sämtliche Leistungen an Personen über 27. Jahre sind dem steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die für solche Leistungen bisher akzeptierte Bagatellgrenze in Höhe von 10 % des Gesamtumsatzes entfällt ab 2018.

BMF-Schr. v. 18.01.2018, IV C 4-S 0187/09/10001:003, AEAO Nr. 3 zu § 68 AO Nr. 1 AO n.F.

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