Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ |
 |
|
 |
Suche unter FAQ |
 |
|
 |
|
Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(111 - 120)
Keine Bagatellgrenze mehr bei Jugendherbergszweckbetrieben
Sämtliche Leistungen an Personen über 27. Jahre sind dem steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die für solche Leistungen bisher akzeptierte Bagatellgrenze in Höhe von 10 % des Gesamtumsatzes entfällt ab 2018.
BMF-Schr. v. 18.01.2018, IV C 4-S 0187/09/10001:003, AEAO Nr. 3 zu § 68 AO Nr. 1 AO n.F.
|