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Ab 2018 drohen unangekündigte Barkassenprüfungen des Finanzamts

Bei Betrieben mit beachtlichen Bareinnahmen können ab dem 01.01.2018 seitens des Finanzamts unangemeldete (auch verdeckte) Prüfungen der Barkassen in den Geschäftsräumen der gemeinnützigen Rechtsträger durchgeführt werden. Werden hierbei erhebliche Verstöße gegen eine ordnungsmäßige Kassenführung festgestellt, ist die Gemeinnützigkeit gefährdet.

§ 146b iVm § 63 Abs. 3 AO

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