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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseGewinnrestriktionen bei Zweckbetrieben nach § 66 AO gelockert Die Finanzverwaltung ist weiterhin der Auffassung, dass Zweckbetriebe der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO) nur den zur Fortführung dieser Betriebe konkret erforderlichen Finanzierungsbedarf als Gewinn erwirtschaften dürfen. Als unschädlich sollen nunmehr aber auch Gewinne gelten, die
Das zur Begründung dieser Restriktionen dienende BFH-Urteil v. 27.11.2013 stuft dagegen branchenübliche Gewinne ohne Ausnahme als zulässig ein. BMF-Schr. v. 06.12.2017, IV C 4-S 0185/14/10002:001, AEAO Nr. 2 zu § 66 AO i.d.F. v.06.12.2017 |
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