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Klage gegen Mittelverwendungsfrist nicht möglich

Verstößt eine gemeinnützige Körperschaft gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, kann das Finanzamt ein Frist zur Auflösung der unzulässigen Mittelansammlung setzen (§ 63 Abs. 4 Satz 1 AO). Gegen diesen Bescheid ist nach Auffassung des BFH keine Klage möglich. Erst wenn das Finanzamt deswegen die Gemeinnützigkeit entzieht, soll die Körperschaft eine Rechtschutzmöglichkeit gegen die dann vollzogene Aberkennung der Gemeinnützigkeit mittels Klage haben.

BFH, Urteil v. 04.12. 2025 - V R 25/23.

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