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Tätigkeitsbeschreibung in der Satzung muss auf selbstlos Handeln abzielen

Aus der Beschreibung der konkreten gemeinnützigen Tätigkeiten in der Satzung muss deutlich werden, dass nicht gleichzeitig eine privatwirtschaftliche oder privatnützige Förderung außerhalb gemeinnütziger Zwecke erfolgt.

BFH, Urteil v. 15.11.2017 - I R 39/15

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