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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseTätigkeitsbeschreibung in der Satzung muss auf selbstlos Handeln abzielen Aus der Beschreibung der konkreten gemeinnützigen Tätigkeiten in der Satzung muss deutlich werden, dass nicht gleichzeitig eine privatwirtschaftliche oder privatnützige Förderung außerhalb gemeinnütziger Zwecke erfolgt. BFH, Urteil v. 15.11.2017 - I R 39/15 |
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