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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseDie Gemeinwohlziele Umweltschutz und Naturschutz sind weit auszulegen Umweltschutz und Naturschutz dienen dem Staatsziel 'Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen' (Art. 20a GG) und sind daher weit auszulegen. Zum Umweltschutz gehört auch Klimaschutz. BFH, Urteil v. 20.03.2017 - X R 13/15 Volksbegehren |
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