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Die Gemeinwohlziele Umweltschutz und Naturschutz sind weit auszulegen

Umweltschutz und Naturschutz dienen dem Staatsziel 'Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen' (Art. 20a GG) und sind daher weit auszulegen. Zum Umweltschutz gehört auch Klimaschutz.

BFH, Urteil v. 20.03.2017 - X R 13/15 Volksbegehren

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