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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSpendenzufluss und Mitteleinsatz über unterschiedliche Bankkonten zulässig Ein gemeinnütziger Rechtsträger muss die Projektkosten nicht mit Mitteln von genau dem Bankkonto begleichen, auf dem die Fördermittel/Spenden dafür eingegangen sind. BFH, Urteil v. 20.03.2017 - X R 13/15 Volksbegehren |
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