RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (121 - 130)

Zeitweilige politische Einmischung ist nicht gemeinnützigkeitsschädlich

Ein gemeinnütziger Rechtsträger darf im Rahmen der Förderung seiner (nicht politischen) Satzungsziele objektiv und sachlich fundiert an der politischen Diskussion mitwirken.

BFH, Urteil v. 20.03.2017 - X R 13/15 Volksbegehren; so auch FG Hessen, Urteil v. 10.11.2016 - 4 K 179/16 attac

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 15.10.2025