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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseZeitweilige politische Einmischung ist nicht gemeinnützigkeitsschädlich Ein gemeinnütziger Rechtsträger darf im Rahmen der Förderung seiner (nicht politischen) Satzungsziele objektiv und sachlich fundiert an der politischen Diskussion mitwirken. BFH, Urteil v. 20.03.2017 - X R 13/15 Volksbegehren; so auch FG Hessen, Urteil v. 10.11.2016 - 4 K 179/16 attac |
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