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Vermögensanfall zu Gunsten EU-/ EWR-Körperschaften ggf. zulässig

Die in Satzungen gemeinnütziger Körperschaften aufzunehmende Benennung eines Vermögensempfängers im Falle der Auflösung oder des Wegfalls steuerbegünstigter Zwecke der Körperschaft wird nunmehr auch durch Auswahl einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im EU-/EWR-Ausland erfüllt.

OFD Ffm., Rdvfg. v. 28.2.2017 - S 0174 A - 33 - St 53.

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