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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBilligkeitsmaßnahmen zur Flüchtlingshilfe einheitlich bis zum 31.12.2018 Die Finanzverwaltung hat das unterschiedliche Ablaufdatum der einzelnen Billigkeitsmaßnahmen zur Flüchtlingshilfe nunmehr auf den 31.12.2018 vereinheitlicht. BMF-Schr. v. 06.12.2016, IV C 4 - S 2223/07/0015 :015 |
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