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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseEin Familienhotel ist grundsätzlich kein Zweckbetrieb Ein Familienhotel wäre nur dann Zweckbetrieb, wenn nachweislich mindestens zwei Drittel der Dienstleistungen unterstützungsbedürftigen Personen zu Gute kämen oder es in seiner Gesamtrichtung - und nicht nur partiell - gemeinnützigen Zwecken dienen würde. BFH, Urteil v. 21.09.2016 - V R 50/15 |
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