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Belegarztvereinbarungen werden nicht dem Zweckbetrieb zugeordnet

Entgegen der gesetzgeberischen Zielsetzung sollen von Krankenhäusern mit Belegärzten getroffene Vereinbarungen über die Nutzung der Krankenhaus-Infrastruktur einem steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sein.

OFD Frankf./M., Rdf. v. 20.07.2016 - S 0186 A - 6 - St 53

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