![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBelegarztvereinbarungen werden nicht dem Zweckbetrieb zugeordnet Entgegen der gesetzgeberischen Zielsetzung sollen von Krankenhäusern mit Belegärzten getroffene Vereinbarungen über die Nutzung der Krankenhaus-Infrastruktur einem steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sein. OFD Frankf./M., Rdf. v. 20.07.2016 - S 0186 A - 6 - St 53 |
© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 15.10.2025 |