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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBelegarztvereinbarungen werden nicht dem Zweckbetrieb zugeordnet Entgegen der gesetzgeberischen Zielsetzung sollen von Krankenhäusern mit Belegärzten getroffene Vereinbarungen über die Nutzung der Krankenhaus-Infrastruktur einem steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sein. OFD Frankf./M., Rdf. v. 20.07.2016 - S 0186 A - 6 - St 53 |
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