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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseAberkennung der Gemeinnützigkeit bei Eigeninteresse des Stifters Die Gemeinnützigkeit ist zu versagen, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass die Tätigkeit der Stiftung vorrangig eigennützigen Interessen des Stifters dient. BFH, Beschluss v. 24.05.2016 - V B 123/15 |
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