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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(131 - 140)
Vorübergehende Flüchtlingshilfe grundsätzlich Zweckbetrieb
Beteiligt sich eine steuerbegünstigte Körperschaft vorübergehend an der Unterbringung, Betreuung, Versorgung oder Verpflegung von Bürgerkriegsflüchtlingen oder Asylbewerbern gegen Entgelt aus öffentlichen Kassen oder von anderer gemeinnützigen Rechtsträgern, können diese Einnahmen als Zweckbetrieb behandelt werden.
BMF-Schrb. v. 09.02.2016 - III C 3 - S 7130/15/10001
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