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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseZweckbetrieb nach § 66 AO auch ohne unmittelbare Vertragsbeziehung Bei Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO) müssen die Pflege-/ Betreuungsleistungen faktisch unmittelbar gegenüber dem hilfebedürftigen Personenkreis erbracht werden; die Vertragsbeziehungen sind unerheblich. AEAO Nr. 3 zu § 66 AO i.d.F. v. 26.01.2016 |
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