zurück zur Übersicht
zurück (131 - 140)
Gemeinnützigkeitsrecht (141 - 150)
Zweckbetrieb nach § 66 AO auch ohne unmittelbare Vertragsbeziehung
Quersubventionierung bei Zweckbetrieben eingeschränkt
Kein Gewinnaufschlag bei Leistungen steuerbegünstigter Einrichtungen
Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen unüblichem Geschäftsgebaren
Beitragsbefreiung für Vereinsmitgliedschaft von Flüchtlingen zulässig
Verkauf alkoholischer Getränke an Alkoholiker als Zweckbetrieb
Stipendienvergabe nur bei veröffentlichten Auswahlkriterien gemeinnützig
Kein Besteuerungsvorteil bei fremdorganisierter Altmaterialsammlung
Zulässige gewinnmindernde Berücksichtigung gemischter Aufwendungen
Krankenhaus-Zweckbetrieb definiert
weiter (151 - 160)