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Zulässige gewinnmindernde Berücksichtigung gemischter Aufwendungen

Vorrangig der ideellen Sphäre zuzurechnende Aufwendungen dürfen nach verursachungsgerechten zeitlichen oder quantitativen Kriterien anteilig bei steuerpflichtigen Betrieben gewinnmindernd berücksichtigt werden.

BFH, Urteil v. 15.01.2015 - I R 48/13

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