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Kein Besteuerungsvorteil bei fremdorganisierter Altmaterialsammlung

Der Gewinnanteil eines gemeinnützigen Vereins an der in seinem Namen von einem Dritten organisierten Zahngoldsammlung wird nicht nach § 64 Abs. 5 AO reduziert besteuert.

FG Thüringen, Urteil v. 26.02.2015 - 1 K 375/11 (rkr.)

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