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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseHilfsbedürftigkeit wird künftig restriktiver geprüft In jedem Einzelfall der Unterstützung eines Hilfsbedürftigen muss nach Meinung der Finanzverwaltung künftig eine Berechnung des Einkommens und Vermögens angefertigt und zu den Unterlagen genommen werden. AE Nr. Nr. 9 und Nr. 10 Satz 3 zu § 53 AO i.d.F. v. 17. Januar 2012 |
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