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Gemeinnützigkeitsrecht (181 - 190)
Konkreter Anhaltspunkt für Extremismus erforderlich
Keine Ausrichtung auf privatgewerbliche Interessen
Satzungsregelung für Vergütung des Stiftungsvorstandes
Hilfsbedürftigkeit wird künftig restriktiver geprüft
Gemeinnützige Tätigkeit im Ausland vereinfacht
Zweckbetriebsanerkennung für Handelsbetrieb erleichtert
Werkstattkantinen als Zweckbetriebe anerkannt
Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege auch bei Wettbewerb
Wiederbeschaffungs- statt Abschreibungsrücklage?
Ausschüttungen an gemeinnützige Anteilseigner zulässig
weiter (191 - 200)