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zurück (181 - 190)
Gemeinnützigkeitsrecht (191 - 200)
Gemeinnützige Tätigkeit im Ausland vereinfacht
Zweckbetriebsanerkennung für Handelsbetrieb erleichtert
Werkstattkantinen als Zweckbetriebe anerkannt
Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege auch bei Wettbewerb
Wiederbeschaffungs- statt Abschreibungsrücklage?
Ausschüttungen an gemeinnützige Anteilseigner zulässig
Gemeinnütziges Handeln als Subunternehmer möglich
Finanzverwaltung gibt Geprägetheorie endgültig auf
Grundstockvermögen darf nicht angegriffen werden
Marktunübliches Entgegenkommen ist schädlich
weiter (201 - 210)