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Finanzverwaltung gibt Geprägetheorie endgültig auf

Schon bisher hatte die Finanzverwaltung im Ernstfall mit ihrer These keinen Erfolg, dass die steuerbegünstigten Aktivitäten einer gemeinnützigen Organisation deren an-derweitigen Tätigkeiten überwiegen müssten ('Geprägetheorie'). Nun hat sie diese These aus dem Anwendungserlass zum Gemeinnützigkeitsrecht gestrichen.

BMF-Schreiben vom 17. Januar 2012 - IV A 3 - S 0062/08/10007-12, Tz. 6 a)

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