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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(191 - 200)
Finanzverwaltung gibt Geprägetheorie endgültig auf
Schon bisher hatte die Finanzverwaltung im Ernstfall mit ihrer These keinen Erfolg, dass die steuerbegünstigten Aktivitäten einer gemeinnützigen Organisation deren an-derweitigen Tätigkeiten überwiegen müssten ('Geprägetheorie'). Nun hat sie diese These aus dem Anwendungserlass zum Gemeinnützigkeitsrecht gestrichen.
BMF-Schreiben vom 17. Januar 2012 - IV A 3 - S 0062/08/10007-12, Tz. 6 a)
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